Zugänglichkeitserklärung erstellen lassen
Zugänglichkeitserklärung erstellen lassen und digital barrierefrei werden: Wir erstellen deine Erklärung rechtssicher und optimiert für Contao. Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Du stehst vor der Herausforderung, eine Zugänglichkeitserklärung erstellen zu müssen? Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und eine entsprechende Erklärung zu veröffentlichen. Als deine Contao-Agentur unterstützen wir dich bei der rechtssicheren Umsetzung.
Schnelleinstieg
Navigation überspringen- Was ist eine Zugänglichkeitserklärung?
- Inhalt einer Zugänglichkeitserklärung
- Wie wir deine Zugänglichkeitserklärung erstellen
- Warum pdir dein Partner sein sollte
- Die Vorteile für dein Unternehmen
- Jetzt handeln - bevor es zu spät ist
- Häufige Fragen und Antworten zur Zugänglichkeitserklärung
Was ist eine Zugänglichkeitserklärung?
Eine Zugänglichkeitserklärung ist ein Dokument, das transparent aufzeigt, inwieweit deine Website oder App den geltenden Barrierefreiheitsstandards entspricht. Sie ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Unternehmensverantwortung.
Das BFSG verpflichtet Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro zur digitalen Barrierefreiheit. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich an den internationalen WCAG 2.1 Level AA-Richtlinien orientiert.
Inhalt einer Zugänglichkeitserklärung
Eine Zugänglichkeitserklärung enthält typischerweise folgende Informationen:
- Grad der Barrierefreiheit: Wie zugänglich ist die Website oder Anwendung? Welche Standards (z.B. WCAG 2.1, EN 301 549) werden erfüllt und auf welchem Niveau (z.B. Stufe AA)?
- Nicht barrierefreie Bereiche: Welche Teile der Website sind noch nicht barrierefrei und warum? Gibt es Alternativen oder geplante Verbesserungen?
- Testmethoden: Wie wurde die Barrierefreiheit überprüft (z.B. durch ein Audit oder automatisierte Tests)?
- Kontaktmöglichkeiten: An wen können sich Nutzer wenden, wenn sie auf Barrieren stoßen oder Hilfe benötigen?
- Aktualität: Wann wurde die Erklärung erstellt und zuletzt aktualisiert?
- Verpflichtung zur Verbesserung: Informationen über laufende Bemühungen, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Wie wir deine Zugänglichkeitserklärung erstellen
Pflichtinhalte der Erklärung
Eine rechtssichere Zugänglichkeitserklärung muss laut BFSG folgende Inhalte enthalten:
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
- Darstellung der Barrierefreiheitsanforderungen-Erfüllung
- Feedback-Möglichkeiten für Nutzer
- Kontaktinformationen
- Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
Unser professioneller Prozess
Website-Analyse: Wir führen eine detaillierte Bewertung deiner Website durch, basierend auf WCAG 2.1 Level AA-Standards . Dabei verwenden wir professionelle Tools wie Google Lighthouse und axe DevTools sowie manuelle Tests.
Rechtssichere Formulierung: Basierend auf der Analyse erstellen wir eine individuell auf deine Website zugeschnittene Zugänglichkeitserklärung, die alle BFSG-Anforderungen erfüllt.
Integration: Wir integrieren die Erklärung optimal in deine Contao-Website und sorgen für kontinuierliche Updates bei Änderungen.
Warum pdir dein Partner sein sollte
Als offizielle Contao-Agentur aus Meißen bringen wir über 15 Jahre Erfahrung in der Webentwicklung mit. Wir bieten dir einen kompletten Service: von der umfassenden WCAG-Prüfung über die technische Umsetzung bis zur rechtssicheren Erstellung der Zugänglichkeitserklärung und laufenden Betreuung.
Unser Beratungsansatz:
Kostenlose Erstberatung, detaillierte Website-Analyse, maßgeschneiderter Aktionsplan für BFSG-Compliance und professionelle Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.
Die Vorteile für dein Unternehmen
Eine professionell erstellte Zugänglichkeitserklärung bietet dir Rechtssicherheit durch BFSG-Compliance, Zugang zu 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland und verbesserte SEO-Performance. Du vermeidest Bußgelder und Abmahnungen und positionierst dich als verantwortungsvolles Unternehmen.
Jetzt handeln - bevor es zu spät ist
Das BFSG ist bereits in Kraft und die Marktüberwachungsbehörden beginnen mit ihren Kontrollen. Je früher du handelst, desto besser: Du vermeidest rechtliche Probleme, erhältst Wettbewerbsvorteile und hast Zeit für schrittweise Verbesserungen.
Eine Zugänglichkeitserklärung erstellen zu lassen ist mehr als nur eine rechtliche Pflicht - es ist eine Investition in die Zukunft deines Unternehmens. Mit Contao als technischer Basis und pdir als erfahrenem Partner schaffst du nicht nur BFSG-Compliance, sondern auch eine bessere, inklusivere Nutzererfahrung für alle deine Website-Besucher.
Lass jetzt deine Zugänglichkeitserklärung professionell von uns erstellen und erfülle die gesetzlichen Anforderungen mühelos. Unser Team hilft dir gern.
Jetzt Kontakt aufnehmen. Oder per Telefon unter 03521 / 4767592.
Dein Mathias
Häufige Fragen und Antworten zur Zugänglichkeitserklärung
Nein, als Kleinunternehmer bist du in der Regel von der Pflicht zur Zugänglichkeitserklärung ausgenommen, solange du weniger als 10 Beschäftigte hast und dein Jahresumsatz oder deine Bilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. In diesem Fall giltst du nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als Kleinstunternehmen. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen (wie einen Onlineshop) anbieten, besteht keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit und damit auch nicht zur Zugänglichkeitserklärung.
Achtung:
Wenn du allerdings als Kleinstunternehmen bestimmte vom Gesetz erfasste Produkte (z.B. technische Geräte wie Selbstbedienungsterminals) in den Verkehr bringst, gilt diese Ausnahme nicht – dann bist du auch als Kleinstunternehmer verpflichtet, die Barrierefreiheitsvorgaben und ggf. eine Zugänglichkeitserklärung zu erfüllen.
Kurz:
Solange dein Unternehmen weniger als 10 Mitarbeitende hat und unter 2 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme bleibt, brauchst du für deine Dienstleistungs-Website (wie einen Onlineshop) keine Zugänglichkeitserklärung. Nur wenn du die Schwellenwerte überschreitest oder betroffene Produkte vertreibst, gilt die Pflicht.
Die Pflicht zur Zugänglichkeitserklärung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt konkret ab dem 28. Juni 2025. Ab diesem Stichtag müssen alle betroffenen digitalen Angebote – also Webseiten, Apps und Online-Dienste – barrierefrei sein und eine entsprechende Zugänglichkeitserklärung bereitstellen.
Bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) drohen Bußgelder, deren Höhe je nach Schwere des Verstoßes variiert:
- Bei schweren Verstößen, wie dem Inverkehrbringen von Produkten ohne die vorgeschriebene Barrierefreiheit oder ohne erforderliche CE-Kennzeichnung, können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
- Für leichtere Verstöße, beispielsweise fehlende oder falsche barrierefreie Informationen oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro betragen.
Diese Bußgelder sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen vermieden wird. Zusätzlich zu Bußgeldern können Abmahnungen und im Extremfall Vertriebsverbote oder Abschaltungen angeordnet werden.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung und können bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Ja, als Unternehmen kannst du freiwillig eine Zugänglichkeitserklärung bereitstellen, auch wenn du gesetzlich nicht dazu verpflichtet bist. Dies sendet ein starkes Signal für Inklusion und soziale Verantwortung und zeigt deinen Kunden, dass Barrierefreiheit für dich wichtig ist.
Weitere Vorteile einer freiwilligen Zugänglichkeitserklärung sind:
- Verbesserung des Markenimages: Du positionierst dich als modernes, verantwortungsbewusstes Unternehmen, das Wert auf Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit legt.
- Erweiterung der Zielgruppe: Du erreichst potenziell mehr Menschen, darunter auch Menschen mit Behinderungen.
- SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites sind oft besser strukturiert und damit auch suchmaschinenoptimiert, was zu besserer Sichtbarkeit führt.
- Vorbereitung auf zukünftige Pflichten: Du bist frühzeitig auf möglicher Weise kommende gesetzliche Anforderungen vorbereitet.
Kurz gesagt: Eine freiwillige Zugänglichkeitserklärung ist ein Plus für dein Unternehmen – aus ethischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht.
Die Zugänglichkeitserklärung muss mindestens einmal im Jahr überprüft und bei wesentlichen Änderungen an deiner Website oder deinen digitalen Diensten aktualisiert werden. Das können zum Beispiel technische Anpassungen, inhaltliche Änderungen oder Erweiterungen deiner Website sein, die Auswirkungen auf die Barrierefreiheit haben.
Wir empfehlen jedoch eine halbjährliche Überprüfung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern. So kannst du schnell auf neue Anforderungen, Nutzerfeedback oder gesetzliche Änderungen reagieren und deine Erklärung immer aktuell halten.
Genau, du kannst während der Übergangszeit vorübergehend barrierefreie Alternativen anbieten, wenn deine Website noch nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiele dafür sind:
- Bereitstellung von wichtigen Dokumenten als barrierefreie Word- oder Textdateien statt nur als PDF,
- Annahme von Bestellungen oder Anfragen per E-Mail oder Telefon als Alternative zu nicht barrierefreien Online-Formularen,
- einfache, alternative Seiten mit barrierefreien Inhalten, die parallel zur Hauptseite laufen.
Wichtig ist, dass solche Alternativangebote nur vorübergehend genutzt werden dürfen, um die gesetzlichen Anforderungen nicht dauerhaft zu umgehen. Du solltest zudem in deiner Zugänglichkeitserklärung transparent darauf hinweisen, wo und warum solche Alternativen angeboten werden, und zeitliche Pläne zur vollständigen Barrierefreiheit nennen.
Das Ziel muss sein, die Hauptwebsite so schnell wie möglich umfassend barrierefrei zu gestalten und den Nutzer:innen keine Hindernisse mehr durch Umwege zumuten zu müssen.
Die Zugänglichkeitserklärung sollte tatsächlich in verständlicher und möglichst einfacher Sprache verfasst sein, damit sie für möglichst viele Nutzer*innen gut zugänglich und verständlich ist – auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Lesekompetenz. Das erhöht die Nutzerfreundlichkeit und erfüllt den Anspruch, Barrierefreiheit nicht nur technisch, sondern auch kommunikativ umzusetzen.
Zudem ist die Erklärung selbst barrierefrei zu gestalten: Das bedeutet zum Beispiel, dass sie im HTML-Format vorliegen sollte und nicht nur als PDF. HTML ermöglicht bessere Anpassungen durch Screenreader, bessere Navigierbarkeit per Tastatur und ist flexibler für verschiedene Endgeräte oder assistive Technologien. PDFs können zwar barrierefrei gestaltet werden, sind aber oft weniger nutzerfreundlich und sollten daher eher als ergänzende Alternative angeboten werden.
Wenn bestimmte Bereiche deiner Website oder deines Onlineshops nicht barrierefrei gestaltet werden können, bist du laut gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, alternative Zugangswege anzubieten. Diese Alternativen müssen in der Zugänglichkeitserklärung transparent beschrieben werden, damit Nutzerinnen und Nutzer wissen, wie sie die betreffenden Inhalte oder Funktionen trotzdem barrierefrei nutzen können.
Typische Beispiele für solche Alternativen sind:
- Telefonische Bestellung oder telefonischer Support, falls bestimmte Bestellprozesse im Onlineshop noch nicht barrierefrei sind
- Anfragen per E-Mail als Alternative zu Formularen, die eventuell nicht vollständig zugänglich sind
- Bereitstellung von barrierefreien Dokumenten (z. B. Word- oder Textdateien statt schwer zugänglicher PDFs)
- Einfachere, barrierefreie Ersatzseiten oder Hilfeseiten, die parallel angeboten werden
- Sonstige individuell angepasste Serviceangebote, die Barrieren ausgleichen
Wichtig ist, dass diese Alternativlösungen vorübergehend sind und das Ziel klar sein muss, die Website vollständig barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung sollte auch einen Zeitplan für die Beseitigung der Barrieren enthalten, um zu zeigen, dass du aktiv an der Verbesserung der Barrierefreiheit arbeitest.
Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den europäischen Vorgaben des European Accessibility Act und der Norm EN 301 549, die sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen trotz momentaner Einschränkungen Zugang zu Angeboten haben.
Kurz gesagt: Wenn Barrierefreiheit in bestimmten Bereichen aktuell nicht vollständig möglich ist, musst du den Nutzerinnen und Nutzern alternative Zugänge anbieten und diese transparent in der Zugänglichkeitserklärung kommunizieren. So wird eine inklusive Nutzung deiner Website sichergestellt.
Wenn ein Screenreader deine Website nicht richtig lesen kann, ist das ein Barrierefreiheitsproblem, das in der Zugänglichkeitserklärung angegeben werden muss. Du solltest kurz beschreiben, welche Probleme bestehen und wie und wann du sie beheben willst.
Screenreader-Kompatibilität ist Teil der WCAG 2.1 Standards und zentral für Barrierefreiheit. Die transparente Dokumentation zeigt, dass du an Verbesserungen arbeitest und unterstützt die Rechtssicherheit deiner Website.
Kurz: Probleme mit Screenreadern offenlegen, Lösungsschritte planen und in der Erklärung festhalten.
Um zu testen, ob deine Website für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich ist, solltest du folgende Methoden kombinieren:
- Screenreader-Test: Nutze Screenreader wie NVDA (kostenlos), JAWS oder VoiceOver, um zu überprüfen, ob Inhalte korrekt vorgelesen werden und die Navigation verständlich ist.
- Tastaturnavigation: Teste, ob alle Funktionen und Navigationselemente komplett per Tastatur bedienbar sind – wichtig für Nutzer, die keine Maus verwenden.
- Farbkontrast prüfen: Überprüfe, ob die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund ausreichend sind (WCAG empfiehlt mindestens 4.5:1 für normalen Text). Dafür gibt es Tools wie den WebAIM Contrast Checker oder Colour Contrast Analyzer.
- Automatisierte Tools: Setze automatisierte Prüf-Tools wie WAVE, Google Lighthouse oder axe DevTools ein, um technische Barrierefreiheitsprobleme (fehlende Alternativtexte, ARIA-Attribute, Struktur) zu erkennen.
- Manuelle Tests: Automatisierte Tools erfassen aber nicht alle Barrieren – insbesondere Sprachverständlichkeit und nutzerfreundliche Strukturen müssen manuell geprüft werden, idealerweise auch mit betroffenen Nutzer:innen.
Eine umfassende Bewertung kombiniert also automatisierte Tools, manuelle Prüfungen mit Screenreadern und Tastaturbedienung sowie Farbkontrastanalysen, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbehinderung realistisch einzuschätzen und gezielt zu verbessern.
Externe Inhalte wie eingebundene Kalender, Karten oder Social Media Feeds müssen nicht immer vollständig barrierefrei sein, aber sobald sie ein essentieller Teil deiner Dienstleistung auf der Website sind, trägst du als Betreiber eine Mitverantwortung für deren Barrierefreiheit.
Das bedeutet konkret:
- Du solltest prüfen, ob die eingebundenen externen Inhalte barrierefrei zugänglich sind.
- Falls diese externen Inhalte nicht barrierefrei sind, musst du dies in deiner Zugänglichkeitserklärung transparent ausweisen.
- Zusätzlich solltest du Nutzer:innen alternative Zugangswege oder Hilfestellungen anbieten, falls Funktionen oder Informationen durch fehlende Barrierefreiheit eingeschränkt sind.
Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass trotz der Nutzung externer Dienste die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) eingehalten werden und deine Website insgesamt als barrierefrei gilt, soweit es möglich ist.
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