Google Consent Mode V2 für Google Ads mit Contao

'Mathias Arzberger'
Mathias Arzberger

Ende 2023 hat Google Consent Mode v2 eingeführt. Aktualisieren Sie Consent Mode rechtzeitig, um Ihre Kampagnen-Daten für Werbeaktivitäten im EWR beizubehalten.

Ab März 2024 wird der Google Consent Mode V2 für alle Google Ads Werbetreibende verpflichtend, die im EU-Raum bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) potenziell auch nur einen einzigen Kunden haben könnten.

In diesem Beitrag schaue ich mir das Thema Google Consent Mode V2 bzw. Tracking ohne Cookies und Contao einmal genauer an.

Inhaltsverzeichnis

Google Consent Mode - Neuer Einwilligungsmodus

pdir Benutzer Tipp

Profi-Tipp: pdir ist dein idealer Partner für die Implementierung des Google Consent Mode, um Datenschutz und Nutzerkonsens effizient zu gewährleisten.

Tracking ohne Cookies mit Google Ads und Analytics 4

  1. Ab dem 6. März verpflichtend für alle EU Unternehmen
  2. Conversion Daten auch ohne Cookie Zustimmung
  3. Erfüllen Sie die Anforderungen des Digital Markets Act (DMA)

Der Google Consent Mode (Einwilligungsmodus) erlaubt es, die Google Dienste basierend auf der Einwilligung deiner Besucher zu nutzen. Die Verwendung von Google Analytics, Google Tag Manager (GTM) und Google Ads kann so vollständig DSGVO-konform erfolgen.

Folgende Google Ads Funktionen stehen ohne Consent Mode V2 nicht mehr zur Verfügung:

  • Remarketing
  • Customer Match
  • Google Analytics 4 Zielgruppen
  • Demand Gen Lookalike Segments
  • DV360 PAIR

Mit dem Consent Mode V2 erhältst du auch dann aggregierte nicht-identifizierende Daten, wenn deine Besucher Cookies ablehnen. Du vermeidest also den Verlust von Marketingdaten durch abgelehnte Einwilligungs-Banner.

Klaro!, Contao und Google Consent Mode 2

Du kannst den Klaro! Consent Manager und das Cookie Banner (Einwilligungsbanner) optimal für den Google Consent Mode 2 konfigurieren.

Google hat mit der neuesten Version des Google Consent Mode (Einwilligungsmodus), die im November 2023 veröffentlicht wurde, zwei neue Tag-Einstellungen eingeführt. Diese zwei neuen Tag-Einstellungen werden anhand desselben Triggers wie der ad_storage Key festgelegt:

  • ad_user_data: legt fest, ob personenbezogene Daten an einen Google-Dienst gesendet werden
  • ad_personalisization: legt fest, ob Daten zur Anzeige personalisierter Werbeanzeigen verwendet werden können (z. B. für das Remarketing)

Die neuen Parameter müssen bei der Zustimmung durch einen Benutzer zusätzlich an die jeweiligen Dienste wie Google Analytics oder den Google Tag Manager übergeben werden.

Im Klaro! Consent Manager für Contao wird hierfür die Callback-Funktion genutzt. Diese kann an die notwendigen Anforderungen angepasst werden.

Callback-Funktion des Klaro! Consent Managers

Ansicht der Callback-Funktion für den Google Consent Mode V2 im Contao Backend
Ansicht der Callback-Funktion für den Google Consent Mode V2 im Contao Backend

Verfügbare Event-Handler für die Dienste des Klaro! Consent Managers

Event-Handler-Definitionen für den Google Consent Mode
Event-Handler-Definitionen für den Google Consent Mode

Du hast Fragen zum Consent Mode 2 oder brauchst Hilfe bei der Einrichtung?

Mathias Arzberger

Wir nehmen uns gern die Zeit, um Deine Projektidee anzusehen und zu diskutieren. Natürlich unverbindlich und kostenlos.

Einfach anrufen +49 (0)3521 4767592 oder schreib uns an kontakt@pdir.de

 

Weiterführende Links

Consent Mode einrichten: https://developers.google.com/tag-platform/security/guides/consent?hl=de&consentmode=advanced

Häufige Fragen zum Google Consent Mode V2

Der Google Consent Mode, auch Einwilligungsmodus genannt, ist eine technische Lösung, die es Websites und Apps ermöglicht, die Einwilligungen von Nutzern zum Datenschutz und Tracking zu berücksichtigen.

Im Kern geht es darum, dass Google-Dienste wie Analytics oder Ads die Zustimmungseinstellungen der Nutzer respektieren. Das heißt, je nachdem, wofür der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat (z.B. personalisierte Werbung oder nur anonyme Nutzungsstatistiken), verhalten sich die Google-Tags entsprechend.

Dabei fungiert der Consent Mode als Schnittstelle zwischen der Einwilligungsverwaltung der Webseite (Consent Management Platform, CMP) und den Google-Diensten. Die CMP erfasst die Einwilligungen der Nutzer, und der Consent Mode teilt diesen Status dann an die Google-Tags mit. So kann Google die Datenverarbeitung anpassen und nur die Funktionen ausführen, für die der Nutzer sein Einverständnis gegeben hat.

Zusammengefasst bietet der Google Consent Mode website- und app-betreibern mehr Flexibilität bei der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO und hilft gleichzeitig dabei, auch bei eingeschränkter Datennutzung noch aussagekräftige Analysen zu erhalten.

Der Google Consent Mode funktioniert im Wesentlichen durch die Interaktion mit Ihrer bestehenden Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) und den Google-Tags auf Ihrer Website oder App. Hier ein Überblick:

  1. Einwilligungsabfrage:
    Ihre CMP kümmert sich weiterhin um die Abfrage der Einwilligungen Ihrer Nutzer in Bezug auf Datennutzung und Tracking.
  2. Übermittlung des Einwilligungsstatus:
    Die CMP sendet die gesammelten Einwilligungen (z. B. Zustimmung zu personalisierter Werbung oder nur anonymer Datennutzung) an den Google Consent Mode.
  3. Anpassung des Tag-Verhaltens:
    Der Google Consent Mode empfängt diese Informationen und leitet sie an die relevanten Google-Tags (z. B. Google Analytics, Google Ads) weiter.
  4. Respektieren der Einwilligungen:
    Die Google-Tags passen ihr Verhalten basierend auf dem erhaltenen Einwilligungsstatus an.
    - Wurde die Einwilligung erteilt, funktionieren die Tags wie gewohnt.
    - Wurde die Einwilligung verweigert oder eingeschränkt, verarbeiten die Tags keine personenbezogenen Daten oder schalten bestimmte Funktionen ab.

Wichtig zu beachten:

Der Google Consent Mode stellt kein Einwilligungsbanner oder Widget zur Verfügung. Sie benötigen weiterhin eine eigene Lösung für die Einwilligungsabfrage.
Der Consent Mode macht Ihre Website nicht automatisch DSGVO-konform. Sie müssen weiterhin die rechtlichen Anforderungen erfüllen und Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Einwilligungen zu verwalten.
Der Google Consent Mode bietet eine praktische Lösung, um die Einwilligungen Ihrer Nutzer in das Google-Tracking-Ökosystem zu integrieren und gleichzeitig datenschutzkonform zu handeln.

Die Notwendigkeit der Nutzerzustimmung für Cookies auf Ihrer Website basiert auf zwei Hauptgründen:

  1. Datenschutz: Cookies können verschiedene Arten von Daten sammeln, einschließlich personenbezogener Informationen wie IP-Adressen, Browserverlauf und Suchgewohnheiten. Diese Daten können verwendet werden, um Nutzerprofile zu erstellen und sie online zu verfolgen. Daher ist die Zustimmung der Nutzer erforderlich, um ihre Privatsphäre und ihre Rechte im Sinne der Datenschutzgesetze wie der DSGVO zu schützen.
  2. Transparenz: Cookies können oft unsichtbar für den Nutzer eingesetzt werden, was zu Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Kontrolle über die eigenen Daten führt. Die Zustimmungspflicht fördert die Transparenz, indem sie die Nutzer darüber informiert, welche Cookies verwendet werden und wofür sie eingesetzt werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Zustimmungspflicht:

  • Technisch notwendige Cookies: Diese Cookies sind für die grundlegende Funktion der Website erforderlich, z. B. für die Anmeldung oder den Warenkorb. Sie benötigen keine Zustimmung, da sie keine personenbezogenen Daten sammeln.
  • Cookies für statistische Analysen: Diese Cookies sammeln anonymisierte Daten über die Nutzung der Website, um sie zu verbessern. Die Zustimmungspflicht kann hier entfallen, wenn die Daten anonymisiert und nur für interne Statistiken verwendet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Die Zustimmung der Nutzer ist erforderlich, um die Verwendung von Cookies zu legalisieren, die personenbezogene Daten sammeln oder die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigen könnten.
  • Die Zustimmungspflicht fördert die Transparenz und Kontrolle der Nutzer über ihre Daten.
  • Es gibt einige Ausnahmen von der Zustimmungspflicht, z. B. für technisch notwendige Cookies oder anonymisierte statistische Analysen.

Durch die Verwendung einer Consent Mangement-Plattform auf deiner Website kann die DSGVO-konforme Zustimmung deiner Website Besucher erfolgen. Stimmt der Besucher zu, kann können Cookies und Tracking-Scripte (Tracker) DSGVO-koform aktiviert werden. Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes Einwilligungsbanner in deine Website integriert und der Benutzer kann übersichtlich und informiert seine spezifische Einwilligung zu Anbieter, Zweck und Dauer geben.

  1. Analyse des bestehenden Tracking Setups: Bevor wir mit der Umstellung beginnen können, müssen wir deine Website analysieren.
  2. Zugangsfreigaben und Umstellungen: Um einen reibungslosen Umstellungsvorgang zu gewährleisten, benötigen wir von diverse Zugänge zu den Diensten.
  3. Testen der neuen Parameter: Nach erfolgreicher Implementierung testen wir sämtliche Funktionen des Einwilligungsbanners.

Um einen reibungslosen Umstellungsvorgang zu gewährleisten, benötigen wir von diversen Diensten die Zugänge oder sie können, wenn möglich, pdir als Verwalter des Dienstes einladen. Unsere Tracking-Profis können so anschließend alle erforderlichen Einstellungen vornehmen und die notwendigen Parameter einrichten. Hinweise, welche Zugänge wir benötigen bekommst du im Vorgespräch oder sobald deine Website analysiert wurde.

Um den Digital Markets Act (DMA) der EU umzusetzen, sind verschiedene Maßnahmen auf mehreren Ebenen erforderlich:

  1. Gesetzgebung:
    Die Mitgliedstaaten der EU müssen den DMA in nationales Recht umsetzen. Dies beinhaltet die Anpassung bestehender Gesetze und Verordnungen sowie die Verabschiedung neuer Gesetze, falls erforderlich.
    Die Europäische Kommission wird die Einhaltung des DMA durch die Unternehmen überwachen und bei Verstößen Sanktionen verhängen.
  2. Unternehmen:
    Unternehmen, die als "Gatekeeper" im Sinne des DMA gelten, müssen sich an die neuen Regeln halten. Dazu gehören u. a. die Verpflichtung, faire Preise und Bedingungen für ihre Dienste anzubieten, den Zugang zu ihren Daten und Plattformen für Konkurrenten zu ermöglichen und die Nutzer besser über ihre Rechte zu informieren.
    Die Unternehmen müssen die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um den DMA-Anforderungen zu entsprechen.
  3. Verbraucher:
    Verbraucher sollten sich über ihre Rechte im Rahmen des DMA informieren und diese aktiv wahrnehmen.
    Sie können Beschwerden bei den zuständigen Behörden einreichen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Unternehmen gegen den DMA verstoßen hat.

Zu den wichtigsten Maßnahmen des DMA gehören:

  • Verbot von Selbstbevorzugung: Gatekeepern ist es untersagt, ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen gegenüber denen ihrer Konkurrenten zu bevorzugen.
  • Interoperabilität: Gatekeeper müssen ihre Plattformen und Dienste für Konkurrenten öffnen, um einen faireren Wettbewerb zu ermöglichen.
  • Fairer Zugang zu Daten: Gatekeeper müssen ihren Konkurrenten Zugang zu den Daten gewähren, die sie über ihre Nutzer sammeln.
  • Verbot von unlauteren Geschäftspraktiken: Gatekeepern ist es untersagt, unlautere Geschäftspraktiken anzuwenden, die den Wettbewerb behindern oder die Nutzer schädigen könnten.

Die Umsetzung des DMA wird ein komplexer Prozess sein, der Zeit und Anstrengungen von allen Beteiligten erfordert. Es ist jedoch ein wichtiger Schritt, um einen faireren und wettbewerbsfähigeren digitalen Markt in Europa zu schaffen.

Eine Consent Management Platform (CMP) ist ein System, mit dem Websites oder Anwendungen die Einwilligung von Nutzern zu Aspekten wie Cookies und Trackern rechtskonform verwalten können.

Der Consent Mode unterstützt eine Reihe von Google-Produkten wie Google Analytics, Google Ads (Google Ads Conversion Tracking und Remarketing), Floodlight und den Google Tag Manager.

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